COMPUTER SYSTEM
VALIDIERUNG
In Europa definiert der Anhang 11 zum EU-GMP Leitfaden die Vorgaben
für die Computer-System-Validierung
-weiterhin ist der Leitfaden GAMP5 (Good Automated Manufactured
Practises) ein beratendes Werkzeug
gemäß den Anforderungen nach 21 CFR Part
11/210/211/820.
„Ein computergestütztes System
ist eine Kombination aus Software- und Hardwarekomponenten,
die zusammen bestimmte Funktionen erfüllen. Die Anwendung sollte
validiert,
die IT-Infrastruktur sollte qualifiziert sein“
Weiterhin wird gefordert, dass
Personen die EDV-Systeme für der pharmazeutischen Industrie
entwickeln- ausreichend qualifiziert sein müssen.
Verantwortlichkeiten sind ebenso zu definieren wie Zugriffsrechte.
Neben den Softwarelieferanten und Dienstleistern muss jedes Unternehmen
einen
Experten für die Validierung computergestützter Systeme
benennen. Diese müssen die Patientensicherheit,
Datenintegrität und Produktqualität durch
die Maßnahmen Computer Validierung und des Risikomanagement
gewährleisten.
Die Arzneimittelbehörde der USA
„FDA“ definiert zusätzlich weitere umfangreiche Vorgaben an die
Electronic Signature
(Elektronische Unterschrift) und die Electronic Records (alle Arten von
elektronischen Aufzeichnungen).
Diese Vorgaben sind im 21CFR (Code of Federal Regulations) Part 11
definiert.
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